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Gutscheine sind drei Jahre gültig!
Wer keine Geschenkidee hat, kann einen Gutschein verschenken. Fast jedes Geschäft bietet diesen Service an. Große Handelsketten agieren damit über Stadtgrenzen hinweg sogar bundesweit. Online- Händler sind wie selbstverständlich dabei.
Immer steht dabei die Frage der Verjährungsfrist.
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, darauf kann sich jeder Geschenk- Gutschein- Besitzer berufen.
Aber Achtung! Das gilt nur, wenn der Gutschein keinen Aufdruck besitzt ( wie etwa .....” einzulösen bis ...” ) Kleinere Händler praktizieren das meist, um ihren Warenbestand im Blick zu behalten. In besonderen Fällen ist es möglich, gegen Rückgabe des Gutscheines den Geldwert erstattet zu kriegen. Der Händler könnte aber etwa 25 % als entgangenen Gewinn einbehalten.
Gutschein-Falle
Vor der Annahme von Reisegutscheinen muss gewarnt werden. Angebliche Gewinne bringen meistens Ärger. Oft sind die Gewinnbenachrichtigungen verbunden mit der Einladung, den Reisegutschein persönlich beim Veranstalter abzuholen. Dabei wird eine Menge Phantasie entwickelt, wie aus Ihnen ein Verlierer gemacht werden kann. So wird zum Beispiel an Ort und Stelle eine Buchungsgebühr gefordert oder der Gutschein gilt für eine Person (für die zweite Person muss überteuert nachgebucht werden).
Gewusst wie, Gutscheine verschenken!
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